Jugendclub Breisach e.V. - J-Club in Breisach am Rhein

Impressum wird noch erstellt.

Hausordnung des Jugendclub Breisach der HM vom 10.12.2021

1. Jeder Besucher/Jede Besucherin hat sich so zu verhalten, dass kein anderer/keine andere durch ihn/sie gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

2. Die Einrichtung des Jugendclubs ist pfleglich zu behandeln. Die Besucher haften für alle Schäden, die sie bei der Benutzung dem Jugendclub oder Dritten zufügen.

3. Der Jugendclub und seine Mitarbeiter übernehmen keinerlei Haftung für mitgebrachte Gegenstände. Davon ausgenommen sind die als Pfand im Büro abgegebenen Gegenstände.

4. Sowohl Besucherinnen und Besucher als auch die Mitarbeiter des Jugendclubs sind gemeinsam für die Sauberkeit auf dem gesamten Gelände verantwortlich.

5. Um Ausgrenzungen zu vermeiden, wird in Gesprächsgruppen eine Sprache gewählt, der alle Teilnehmer mächtig sind.

6. Während der Öffnungszeiten gilt diese Hausordnung auch für das Außengelände des Jugendclubs.

7. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol bzw. alkoholhaltiger Getränke und Energy Drinks sind auf dem gesamten Gelände des Jugendclubs generell untersagt. Außnahmeregelungen können nur nach Absprache mit den hauptamtlichen Mitarbeitern getroffen werden. Drogen und Waffen sind im Jugendclub untersagt.

8. In der gesamten Einrichtung darf nicht geraucht werden.

9. Die geltenden Gesetze sind zu beachten, insbesondere die Bestimmungen,

a) des Jugendschutzgesetzes,

b) des Strafgesetzbuches,

c) Betäubungsmittelgesetz

d) der Gewerbeordnung

10. Das Hausrecht nimmt das hauptamtliche Personal des Jugendclubs wahr.

11. Bei Verstößen gegen die Hausordnung entscheiden die Mitarbeiter über das Ausmaß der Konsequenzen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, ein Hausverbot für einen bestimmten Zeitraum auszusprechen. Bei schwerwiegenden Fällen ist eine Benachrichtigung an die Stadt Breisach sowie an die Erziehungsberechtigten möglich. Strafanzeigen sind nicht ausgeschlossen.

12. Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen  haben dafür Sorge zu tragen, dass die Hausordnung eingehalten wird.

13. Über Ausnahmen der Hausordnung entscheiden die Hauptamtlichen Mitarbeiter des Jugendclubs.

14. Bei Unstimmigkeiten oder Beschwerden können sich die Jugendlichen an die Organe des Jugendclubs, insbesondere an das hauptamtliche Personal wenden.

15. Durch das Betreten des Geländes oder Gebäudes wird die Erlaubnis der Eltern für ihre Kinder und Jugendliche für die Teilnahme am Programm oder der „offenen Tür“ von Seiten des hauptamtlichen Personals angenommen.

Der Besuch des Jugendclubs stellt automatisch eine Anerkennung der Hausordnung dar.

Breisach, den 10.12.2021




Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

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